ߧ 5 Abs 1 AußStrG; § 271 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung hat sich der OGH mit der Frage der Vertretung des minderjährigen Kindes durch den ehelichen Scheinvater im Unterhaltsverfahren gegen die Mutter zu befassen. Mit Anmerkungen von Robert Fucik.