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Handlungspflichten der Sanitätsberufe im Zusammenhang mit der Feststellung des Todes - Anforderungen an Ärzte, Pflegepersonal und Sanitätspersonal

PflegschaftsrechtMMag. Annemarie Entschev, CaritasiFamZ 2009, 101 - 103 Heft 2 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den Handlungspflichten von Personen, die im Sanitäts-bzw. Pflegebereich beschäftigt sind iZm mit der Feststellung des Todes eines Pflegeheimbewohners.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 3 GuKG; § 14a GuKG; § 95 StGB

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