§ 140 ABGB
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Vater des Kindes für die Hälfte des Therapieaufwands des Kindes aufkommen müsse. Im gegenständlichen Fall war die psychotherapeutische Behandlung dringend erforderlich.
OGH 26.8.2008, 4 Ob 96/08h