§ 140 ABGB
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Vater eines Kindes für die Hälfte der Internatskosten als Sonderbedarf aufzukommen hat. Der Vater hatte dem Besuch der Schule, die sich räumlich weit entfernt befindet, zugestimmt.
OGH 21.10.2008, 1 Ob 150/08b