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Auch eine drohende Gefährdung der Privatsphäre stellt eine Verfolgungshandlung iSd § 382g EO dar

Rechtsprechung Ehe- und PartnerschaftsrechtEherechtAstrid Deixler-Hübner (Bearb)iFamZ 2009/46iFamZ 2009, 43 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 382g EO

Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Voraussetzungen des § 382g EO auch dann erfüllt sein können, wenn der Antragsgegner der Antragstellerin nicht auflauert, sondern sich bei zufälligen Treffen unzumutbar verhält.

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