§ 56 EheG
Der OGH hatte sich mit der Auslegung des Begriffs "Verzeihung" im Eherecht zu befassen. Wann liegt eine solche vor? Weiters ging es um die Frage, ob auf eine Verzeihung von Amts wegen Bedacht zu nehmen ist. Mit Anmerkungen von Astrid Deixler-Hübner.