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Rechtsprechung - Der Abgeltungsanspruch gem § 98 ABGB bemisst sich gewinnorientiert nach Art, Intensität und Umfang der Mitwirkung

EherechtAstrid Deixler-HübneriFamZ 2008/77iFamZ 2008, 157 Heft 3 v. 1.5.2008

§ 98 ABGB

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