Zusammenfassung: Das Gesetz sieht Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch vor, im speziellen sind die Bestimmungen §§ 1666, 1631b, 1696 und 1712 betroffen. Weiters soll das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bezüglich des Vorrangs- und Beschleunigungsgebots und der Erörterung der Kindeswohlgefährdung Änderungen erfahren.
Schlagwörter: