Zusammenfassung: Der Autor stellt in seinem Beitrag dar, welche Voraussetzungen andere gesetzliche Vertreter (als die Eltern) von Pflegebefohlenen erfüllen müssen, damit ihnen eine gerichtliche Genehmigung erteilt wird, eine Liegenschaft ihres Pflegebefohlenen zu veräußern. Die einzelnen Kriterien und ihre Gewichtung werden beschrieben.
Rechtsgrundlagen: § 154 Abs 3 ABGB; § 232 ABGB