Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt den rechtlichen Stellenwert des Namensrechts als Persönlichkeitsrecht, veranschaulicht die Vorgangsweise bei der Bestimmung der Familiennamen von Ehepartnern und zeigt den Änderungsbedarf im Kindesnamensrecht auf.
Rechtsgrundlagen: § 43 ABGB; NÄG 1995; § 93 ABGB aF; § 93 ABGB; § 93a ABGB