§ 90 Abs 2 EheG; § 95 EheG; § 830 ABGB; § 352 EO
Die zwangsweise Vollstreckung einer in der Scheidungsvereinbarung für den Verkaufsfall festgelegte Räumungszusage bezüglich einer Eigentumswohnung ist unzulässig; es muss vorher ein Zivilteilungsurteil angestrebt werden.