§ 5 Abs 2 IPRG; § 26 IPRG
Eine Erwachsenenadoption ist im Anwendungsbereich des kroatischen Rechts nicht zulässig; eine Rückverweisung hat nur die kumulative Anwendung österreichischen Sachrechts zur Folge.
§ 5 Abs 2 IPRG; § 26 IPRG
Eine Erwachsenenadoption ist im Anwendungsbereich des kroatischen Rechts nicht zulässig; eine Rückverweisung hat nur die kumulative Anwendung österreichischen Sachrechts zur Folge.