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Kurze Frist für die Bestreitung der Vaterschaft steht nicht in Widerspruch zum österreichischen ordre public

AuslandChrista ZemanekiFamZ 2007/64iFamZ 2007, 136 Heft 3 v. 1.6.2007

§ 25 Abs 1 IPRG

Die kurze Frist für die Vaterschaftsbestreitung in der tschechischen Rechtsordnung steht mit dem österreichischen ordre public in Einklang.

OGH 27.02.2007, 1 Ob 13/07d

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