§ 140 ABGB; § 292b EO
Der Unterhaltsschuldner muss zur Gewährleistung des Unterhaltsexistenzminimums 75% des unpfändbaren Freibetrags behalten können.
OGH 08.03.2007, 2 Ob 187/05x
§ 140 ABGB; § 292b EO
Der Unterhaltsschuldner muss zur Gewährleistung des Unterhaltsexistenzminimums 75% des unpfändbaren Freibetrags behalten können.
OGH 08.03.2007, 2 Ob 187/05x