§ 2 Abs 1 UVG
Nur bei Bekanntheit des inländischen Aufenthaltsorts des Kindes steht ein Unterhaltsvorschuss zu.
OGH 16.01.2007, 4 Ob 223/06g
§ 2 Abs 1 UVG
Nur bei Bekanntheit des inländischen Aufenthaltsorts des Kindes steht ein Unterhaltsvorschuss zu.
OGH 16.01.2007, 4 Ob 223/06g