Am 12. 1. 2023 wurde vom BMJ ein Ministerialentwurf zur Korruptionsbekämpfung dem Nationalrat vorgelegt. Nach Ende der Begutachtungsfrist wurde am 14. 6. 2023 eine leicht modifizierte Regierungsvorlage eingebracht, deren Änderungen mit 1. 9. 2023 in Kraft traten. Die wesentlichen Neuerungen des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes 2023 (KorrStrÄG 2023) und somit des geltenden Rechts sind die Einführung eines neuen Sondertätertypus, die Strafbarkeit des Mandatskauf, die Vorverlagerung der Strafbarkeit bei Bestechungsdelikten und das Anheben der Strafdrohungen.