Um Mehrwertsteuerbetrug in der EU noch besser bekämpfen zu können, wurde seitens der EU eine Meldepflicht für Zahlungsdienstleister betreffend grenzüberschreitende Zahlungen eingeführt. Grundlagen dafür sind die 2020 erfolgte Änderung der Mehrwertsteuer-Richtlinie (Stammfassung aus 2006) und die ebenfalls 2020 geänderte Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer.