Operationelle Risiken zählen neben Kredit- und Marktrisiken zu den wichtigsten Risikoarten im Bankensektor, standen jedoch bislang deutlich weniger im Fokus der Aufmerksamkeit von Vorstand und Risikomanagement. Die Messung von operationellen Risiken bildet eine zentrale Voraussetzung für die regulatorische Eigenmittelberechnung (Säule I) und die Risikosteuerung und -überwachung (Säule II). Allerdings wird die Quantifizierung operationeller Risiken durch eine Vielzahl von Faktoren – insbesondere deren heterogene Struktur – maßgeblich erschwert. Mit der Finalisierung der Basel III-Reformen, die in der Praxis aufgrund ihrer Reichweite als Basel IV bezeichnet werden, wurden sämtliche bestehenden regulatorischen Messansätze für operationelle Risiken abgeschafft. Zukünftig müssen alle Kreditinstitute in der Europäischen Union einen einheitlichen Standardansatz anwenden.