In der Entscheidung vom 19.5.2026, 2 Ob 12/26t, befasste sich der OGH mit der Frage, ob die Übernahme der Anwaltskosten für die Neufassung des Gesellschaftsvertrages sowie des Beteiligungs- und Geschäftsanteilsabtretungsvertrages im Zuge einer Finanzierungsrunde eine verbotene Einlagenrückgewähr iSd § 82 GmbHG darstellt.
Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

