Am 10.6.2026 langte die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz und das Übernahmegesetz geändert werden (ESAP-Justizgesetz – ESAP-JuG), im Nationalrat ein; nach der Beschlussfassung im National- und Bundesrat erfolgte die Kundmachung im BGBl I 2026/61.

