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Die Verwaltungsorgane von AGs in England, den USA, der Schweiz und Frankreich

SteuerrechtAufsatzMelanie HollausGesRZ 2023, 7 - 12 Heft 1 v. 28.2.2023

Der Begriff „Corporate Governance“ umschreibt im Allgemeinen die Organisation der Entscheidungsfindungsprozesse und des Systems von Führung und Kontrolle in einer Gesellschaft. Sie versucht, Regelungen und Grundsätze für eine verantwortungsvolle Unternehmensleitung und ‑aufsicht zu schaffen und dabei die verschiedenen Interessen der beteiligten Stakeholder (Unternehmensführung, Anteilseigner, Arbeitnehmer, Gläubiger, Geschäftspartner und Öffentlichkeit) zu einem Ausgleich zu bringen. Corporate Governance ist gewissermaßen das Betriebssystem (operating system) der Gesellschaft. In den Gesellschaftsrechtstraditionen der einzelnen Länder haben sich dabei zwei organisatorische Modelle herausgebildet: das monistische (einstufige, One-tier-) sowie das dualistische (zweistufige, Two-tier-)System. Das einstufige System sieht ein zentrales Verwaltungsorgan (Verwaltungsrat bzw in der angloamerikanischen Diktion „board of directors“) vor, welches sowohl Führungs- als auch Kontrollaufgaben wahrnimmt. Im zweistufigen Modell, das bekanntlich im österreichischen Aktienrecht umgesetzt ist, werden hingegen ein eigenes Leitungs- sowie ein davon getrenntes Überwachungsorgan eingerichtet. Der vorliegende Beitrag möchte – nach einer kurzen Übersicht zu den jeweiligen rechtlichen Grundlagen – einen Überblick über die Struktur und Zusammensetzung der Verwaltungsorgane von AGs (bzw deren Pendant in der jeweiligen Rechtsordnung) in den monistischen Systemen Englands, der USA, der Schweiz sowie einen Einblick in das französische Modell, das ein Wahlrecht zwischen ein- und zweistufigem System vorsieht, bieten.

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