Unter dem gesellschaftsrechtlichen Begriff „Bestellung von Leitungsorganen“ ist zum einen das körperschaftsrechtliche Rechtsverhältnis zwischen dem GmbH-Geschäftsführer oder dem AG-Vorstandsmitglied und seiner Gesellschaft zu verstehen. Zum anderen bezeichnet er aber auch den Akt, wodurch die gleichnamige Rechtsbeziehung begründet wird. Da es sich hierbei um einen mehrstufigen Akt handelt, der beide Parteien involviert, ist die rechtliche Einordnung nicht unproblematisch und seit jeher Gegenstand eines Meinungsstreits. Der folgende Beitrag beleuchtet die einzelnen Schritte des Bestellungsaktes und beantwortet die Frage nach der umstrittenen rechtlichen Einordnung auf der Grundlage der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre unter Beachtung von gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten.