Wie in dieser Rubrik berichtet, wurde in jüngster Zeit eine Vielzahl an Gesetzen beschlossen, um auf die Herausforderungen der aktuellen Situation iZm COVID-19 zu reagieren (vgl Th. Barth/Natlacen, GesRZ 2020, 80 ff; dies, GesRZ 2020, 155). Nun haben der National- und der Bundesrat beschlossen, das KMU-Förderungsgesetz und das Garantiegesetz 1977 erneut zu ändern.