In der Corona-Ausnahmesituation mit starken Einschränkungen, einander zu treffen und Besprechungen oder Versammlungen abzuhalten, ermöglichte der Gesetzgeber im Frühjahr dieses Jahres bekanntlich allen Gesellschaftsorganen, von Präsenzsitzungen auf virtuelle Versammlungen umzuschwenken.
Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.