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Der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens und die Verletzung von Zustimmungsvorbehalten

SteuerrechtAufsatzGabriel EbnerGesRZ 2020, 191 - 195 Heft 3 v. 30.6.2020

Die Geschäftsführung einer GmbH und der Vorstand einer AG können im Haftungsprozess den Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens erheben. Umstritten ist die Zulässigkeit des Einwands allerdings bei der Verletzung von Verfahrens-, Organisations- und Kompetenzvorschriften. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Frage am Beispiel der Verletzung von Zustimmungsvorbehalten und kommt zum Ergebnis, dass der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens zulässig ist.

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