Jeder Rechtsträgerwechsel wirft die Frage nach der Kontinuität von Rechtsverhältnissen auf. Einen viel diskutierten Brennpunkt stellt das rechtliche Schicksal sog höchstpersönlicher Rechte im Zuge einer gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge dar. Für das Wiederkaufsrecht hat der OGH in zwei rezenten Entscheidungen nun zugunsten des Übergangs auf die übernehmende Gesellschaft entschieden und damit die Unternehmenskontinuität hochgehalten.