§ 54 Abs 1 WAO; § 7 Abs 1 WAO
In gegenständlicher Entscheidung stellte sich die Frage, inwieweit der Geschäftsführer zur Haftung für die Kommunalsteuer herangezogen werden kann in dem Fall, dass ein Steuerberater damit beauftragt wurde, die Berechnung und Abfuhr der Kommunalsteuer vorzunehmen.