§ 9 Z 3 BBG 2001; § 6 EStG; § 3 Abs 2 UmgrStG
Im gegenständlichen Fall eines Beteiligungserwerbes und einer darauf folgenden Verschmelzung (down-stream merger) stellte sich dem VwGH die Frage, ob die Kaufpreisanteile (Nachzahlungen des Kaufpreises) eine Erhöhung des Buchwerts der Beteiligung als nachträgliche Anschaffungskosten bedingen, oder aber Betriebsausgaben, die sofort absetzbar sind.