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Bestellung des Stiftungsvorstands durch einen Stifter, der auch Begünstigter ist

Aus der aktuellen RechtsprechungStiftungswesenAnm. v. Hon.-Prof. DDr. Hellwig Torggler, LL.M., RA; Frederike Schäfer, RAGesRZ 2010, 167 - 171 Heft 3 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, ob ein Stifter, der Begünstigter der Stiftung ist, Mitglieder des Stiftungsvorstands bestellen darf. Außerdem befand das Gericht, inwieweit Begünstigte und der Beirat zur Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Stiftungsvorstands ermächtigt werden können, wenn das Abberufungsrecht nur auf wichtige Gründe eingeschränkt ist. Mit Anmerkungen von Hellwig Torggler und Frederike Schäfer.

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