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Privatstiftung: Abberufung des Vorstandmitgliedes wegen grober Pflichtverletzung

Aus der aktuellen RechtsprechungStiftungswesenAnm. v. MMag. Gerhard Hochedlinger, E.M.L.E, RAGesRZ 2010, 165 - 167 Heft 3 v. 1.6.2010

§ 33 Abs 3 PSG; § 27 Abs 2 PSG; § 17 Abs 5 PSG

Der OGH legte in gegenständlicher Entscheidung dar, welche Tatbestände als grobe Pflichtverletzung gelten, die es rechtfertigen, Mitglieder des Stiftungsvorstands aus wichtigem Grund gem § 27 Abs 2 Z 1 PSG abzuberufen. Mit Anmerkungen von Gerhard Hochedlinger.

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