§ 1210 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung hatte sich der OGH mit dem Fall des Ausschlusses mehrerer Gesellschafter einer GesBR, welchen derselbe Ausschlussgrund vorgeworfen wird, zu befassen. In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage des Stimmrechtsausschlusses für diese Gesellschafter. Mit Anmerkungen von Andreas Riedler.