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Zwangsstrafenverfahren

Aus der aktuellen RechtsprechungUnternehmensrechtAnm. v. Dr. Georg Nowotny, Hofrat des OGH, Mitglied des 2. SenatsGesRZ 2009, 229 - 231 Heft 4 v. 1.8.2009

§ 283 Abs 4 idF Art 2 Z 4 PuG; § 277 Abs 1 f UGB

In der vorliegenden Entscheidung hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob eine verhängte Zwangsstrafe nach § 283 UGB auch dann zu vollstrecken ist, wenn die bestrafte Person ihre Pflicht erfüllt hat bzw die Erfüllung unmöglich geworden ist. Mit Anmerkungen von Georg Nowotny.

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