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AG (juristische Person): Auch eine deutsche AG kann Normadressat des § 10 ZuStG sein

Steuern und GebührenVerwaltungsverfahrenBearb. v. Dr. Johannes Wolfgang Steiner, Senatspräsident des VwGHGesRZ 2009, 190 - 192 Heft 3 v. 1.6.2009

§ 130 Abs 2 B-VG; § 9 ZuStG; § 10 f ZuStG; § 23 ZuStG

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