Zusammenfassung: Das OLG Wien hatte sich in dieser Entscheidung ua mit der Frage zu befassen, ob es im Falle eines minderjährigen Mitstifters für die Änderung der Stiftungsurkunde einer weiteren pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf, wenn lediglich einem zweiten Mitstifter das Änderungsrecht nach § 33 PSG zusteht.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 2 PSG