Zusammenfassung: Das OLG Wien hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es zulässig ist, in einer Satzungsbestimmung eine organschaftliche Vertretung ua durch zwei Prokuristen allein vorzusehen.
Rechtsgrundlagen: § 71 AktG; §§ 48 ff UGB
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Zusammenfassung: Das OLG Wien hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es zulässig ist, in einer Satzungsbestimmung eine organschaftliche Vertretung ua durch zwei Prokuristen allein vorzusehen.
Rechtsgrundlagen: § 71 AktG; §§ 48 ff UGB
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