§ 27 Abs 1 EStG; § 93 Abs 2 EStG
In Bezug auf Kapitalgesellschaften ist ua ein Merkmal für eine verdeckte Ausschüttung, die Zuwendung von Vermögensvorteilen durch die Gesellschaft an den Gesellschafter, die nach ihrer äußeren Erscheinungsform nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind.