§ 12 UmgrStg; Art III UmgrStG; § 131 HGB; § 131 UGB; § 19 Abs 2 BAO; § 191 Abs 3 BAO
Noch vorhandene Rechtsverhältnisse im Abwicklungsstadium stehen dem Verlust der parteifähigkeit einer aufgelösten und im Firmenbuch gelöschten Personenhandelsgesellschaft entgegen. Die Einbringung einer OEG in eine GmbH stellt keine Vollbeendigung dar.