Zusammenfassung: Die Autoren behandeln auf Grundlage des deutschen Aktienrechts die Frage, ob die Gewährung eines Handgelds (" attendance fee") ein taugliches und auch zulässiges Mittel bildet, um Aktionäre zur Teilnahme an Hauptversammlungen zu motivieren.
Rechtsgrundlagen: § 135 Abs 2 Z 1 dAktG; § 57 Abs 3 dAktG; § 179 Abs 2 Z 1 dAktG; § 60 Abs 1 dAktG