Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich mit der gebotenen Unabhängigkeit der externen Prüfer gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen (Verschmelzungen, Ausschließung von Gesellschaftern etc) auseinander und erläutern, welche Organe zu deren Bestellung legitimiert sind. Dabei äußern sie wegen der Abhängigkeit zur Gesellschaftermehrheit Bedenken gegen die Bestellungskompetenz des Vorstands oder Aufsichtsrats und sprechen sich in diesen Fällen für eine Übertragung des Bestellungsrechts an das Firmenbuchgericht aus. Weiters behandeln sie die Frage, ob Vorschläge der Antragsteller Bindungswirkung für die gerichtliche Bestellung entfalten.