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Kapitalgesellschaft: Einlagen des Gesellschafters; Fremdvergleich

GesellschaftsrechtGesRZ 2005, 315 - 316 Heft 6 v. 1.12.2005

§ 8 Abs 1 KStG 1988; § 10 KVG; § 6 Z 2 lit a EStG; § 6 Z 3 EStG; § 6 Z 5 EStG

Sofern ein Forderungsverzicht durch die Gesellschafterstellung veranlasst wurde, ist die daraus resultierende Vermögenszuwendung als neutrale Einlage iSd § 8 Abs 1 KStG zu qualifizieren.

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