Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Verantwortlichkeit des Vereins und der Vereinsorgane auseinander. Dabei zeigt er auch die Querverbindungen zwischen der Vermögens- und Haftungsordnung für Vereine und nimmt zur Sinnhaftigkeit einer Haftungsprivilegierung ehrenamtlicher Vereinsorgane Stellung. Weiters beschreibt er die schadenersatzrechtliche Verantwortlichkeit der Organwalter gegenüber dem Verein und vertritt resümierend die Ansicht, dass die Umgestaltung des VereinsG keine Haftungsverschärfung mit sich brachte.