§ 8 Abs 4 Z 2 KStG 1988 idF BGBl 1993/818; § 18 Abs 6 EStG 1988; § 18 Abs 7 EStG 1988
Ein zeitlicher und vor allem planmäßiger Zusammenhang zwischen einer im Konsens mit den Neugesellschaftern vorgenommenen wirtschaftlichen Umstrukturierung und einer nachträglichen Umgestaltung der Gesellschafterstruktur durch die Altgesellschafter begründet einen Mantelkauf.