§ 6 Z 1 EStG; § 6 Z 2 lit a EStG
Entstehen Verluste in den ersten Jahren nach der Gründung einer Gesellschaft, kommt eine Teilwertabschreibung nicht in betracht. Die Glaubhaftmachung einer Fehlinvestition obliegt dem Beschwerdeführer.
§ 6 Z 1 EStG; § 6 Z 2 lit a EStG
Entstehen Verluste in den ersten Jahren nach der Gründung einer Gesellschaft, kommt eine Teilwertabschreibung nicht in betracht. Die Glaubhaftmachung einer Fehlinvestition obliegt dem Beschwerdeführer.