Zusammenfassung: Der Autor behandelt die Frage, ob bzw unter welchen Voraussetzungen Privatstiftungen vom Anwendungsbereich des EKEG erfasst sind und prüft in diesem Zusammenhang, in welchen Fällen die Privatstiftung als " erfasste Gesellschaft", als " erfasster Gesellschafter" oder - im Fall der Zwischenschaltung - als Rechtsträger iSd § 8 Z 1 EKEG qualifiziert werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 8 Z 1 EKEG; § 4 EKEG; § 5 EKEG; § 8 Z 2 EKEG; § 8 Z 3 EKEG