§ 236 Abs 1 BAO
Der VwGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen Falschauskünfte eine Verletzung von Treu und Glauben begründen und eine Nachsicht von Steuerschulden rechtfertigen.
VwGH 22.4.2004, 2000/15/0196
§ 236 Abs 1 BAO
Der VwGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen Falschauskünfte eine Verletzung von Treu und Glauben begründen und eine Nachsicht von Steuerschulden rechtfertigen.
VwGH 22.4.2004, 2000/15/0196