Deskriptoren: Einlagenrückgewähr; Kollusion; Dritte; Missbrauch der Vertretungsmacht.
Normen: § 82 GmbHG, § 226 Abs 1 ZPO
Ein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr wirkt gegenüber Dritten, die nicht Gesellschafter sindDeskriptoren: Einlagenrückgewähr; Kollusion; Dritte; Missbrauch der Vertretungsmacht.
Normen: § 82 GmbHG, § 226 Abs 1 ZPO
Ein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr wirkt gegenüber Dritten, die nicht Gesellschafter sind