Seit über 30 Jahren vertritt der sechste Senat in stRsp die Sichtweise, dass vor der gerichtlichen Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers eine Beschlussfassung in der Generalversammlung nicht erforderlich ist. In einer rezenten Entscheidung kommt der erste Senat zu dem auf den ersten Blick gegenteiligen Ergebnis, dass die Gesellschafter bei der Abberufung des Fremdgeschäftsführers einzubinden sind. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob im Lichte dieser Entscheidung für eine Differenzierung zwischen Gesellschafter-Geschäftsführer und Fremdgeschäftsführer im Vorfeld der gerichtlichen Abberufung noch Raum bleibt, oder ob auch die Rechtsprechung zur Einbindung der Generalversammlung vor der gerichtlichen Abberufung von Gesellschafter-Geschäftsführern (erneut) zu überdenken ist.