In Deutschland werden gesetzlich nicht vorgesehene Zuständigkeiten der Hauptversammlung im Anschluss an die Judikatur des BGH meistens bejaht. Dem folgt auch die fast einhellige Auffassung in Österreich. Der Beitrag zeigt, dass das nicht zutrifft.
In Deutschland werden gesetzlich nicht vorgesehene Zuständigkeiten der Hauptversammlung im Anschluss an die Judikatur des BGH meistens bejaht. Dem folgt auch die fast einhellige Auffassung in Österreich. Der Beitrag zeigt, dass das nicht zutrifft.