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Geschäfte zwischen Privatstiftung und Stiftungsvorstand – Erstreckung der Genehmigungspflicht auf dritte Unternehmen

JudikaturGES 2022, 212 Heft 4 v. 28.7.2022

Deskriptoren: Privatstiftung; Organgeschäft; Genehmigung.

Normen: 17 Abs 5 PSG

Die gerichtliche Genehmigungspflicht von Organgeschäften (§ 17 Abs 5 PSG) ist analog auf jene Fälle anzuwenden, in denen der Geschäftsabschluss zumindest wirtschaftlich einem solchen mit einem Mitglied des Stiftungsvorstands gleichkommt.

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