Deskriptoren: Interessenkollision; Obsorge; Kollisionskurator; Beteiligung; Gesellschaft.
Normen: § 181 Abs 2 ABGB, § 277 ABGB, § 133 AußStrG
Die bloße gemeinsame Gesellschafterstellung von Obsorgeberechtigtem und Kind rechtfertigt für sich allein nicht die (prophylaktische) Bestellung eines Kurators.